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Tierwohlfahrt bei Rodeo

Die Einwände der Rodeogegner gegen den Sport beziehen sich hauptsächlich darauf, dass die Tiere beim Rodeo misshandelt würden. Das werden sie zwar nicht, aber die Gegner halten treu an ihren Vorurteilen fest und je mehr man versucht, ihnen zu erklären, dass es nur Vorurteile sind, um so energischer wiederholen sie sie.
   Wie so viele andere Rodeofans kenne ich allmählich das meiste auswendig und obwohl das Leistungsvermögen ihrer Fantasie mich immer noch ab und zu beeindrucken kann, ist und bleibt es nichts anderes als Fantasie. Ein großer Teil der Methoden und Hilfsmitteln, von denen sie sprechen, existieren nicht in der Wirklichkeit und all die anderen sind gemäß den Regeln des Sports verboten. Die allermeisten würden übrigens die gegengesetzte Wirkung der erwünschten haben.

Warum buckeln die Tiere - Top
Ein unter Rodeogegnern sehr beliebtes Thema ist, was die bösen hässlichen Cowboys den armen süßen Rough Stock-Tierchen antun, damit sie wilde Bocksprünge in der Arena machen (es heißt, dass sie buckeln). Unter dem Link Vorurteile und Fakten finden Sie einige von denen, die ich selbst im Laufe der Zeit gehört und gesehen habe; hier will ich nur wiederholen, dass es nicht wahr ist.
   Aber wie bringt man denn die Tiere dazu zu buckeln, wenn sie es nicht selbst wollen? Die Antwort ist ganz einfach: Das kann man nicht.
   Die allermeisten Pferde sowohl in Deutschland wie auch in Dänemark sind Reitpferde, die – im Widerspruch zu der Natur der Pferde – dazu dressiert worden sind, sich mit den Zügeln lenken zu lassen und sich damit abzufinden, einen Reiter zu tragen. Das heißt, dass sie eingeritten worden sind.
   Bei den Rough Stock-Disziplinen verwendet man dahingegen uneingerittene Pferde. Wenn man versucht, auf einem solchen Pferd zu reiten, löst man einen natürlichen Verteidigungsmechanismus aus: Das Pferd reagiert instinktiv, als ob es von einem Raubtier angegriffen wird, das es fressen will, und um das zu vermeiden, versucht das Pferd, das Tier abzuschütteln. Die Tiere, die beim Rodeo verwendet werden, wissen natürlich aus Erfahrung, dass die Reiter ihnen nichts böses tun, aber den Instinkt haben sie immer noch und das nutzt man bei den Rough Stock-Disziplinen aus.
   Die meisten Männer haben wohl in ihren jüngeren Tagen mal eine Kuh geritten (oder es versucht) oder jedenfalls gesehen, wie einer es tat, und so erfahren dass Kühe auf ähnlicher Weise reagieren. Bullen sind bekanntlich noch schlimmer und unterscheiden sich außerdem dadurch von Pferden, dass sie meistens nicht das Interesse an den Reiter verlieren, sobald sie ihn abgeworfen haben, sondern ihn angreifen, wenn man sie nicht von ihm weglockt.
   Einige Pferde sind so widerspenstig, dass man sie nicht dazu dressieren kann, sich reiten zu lassen. Wenn sie auch nicht als Wagenpferde oder Traber verwendet werden können, steht ihnen keine andere Karrieremöglichkeit offen als eine Fahrt zum Schlachthaus.
   Es sei denn, sie kommen in die Rodeobranche ein. Hier lässt man sie in Übereinstimmung mit ihrer Natur reagieren und sie werden sogar jedes Mal gelobt und belohnt, wenn sie den Reiter abwerfen.
   Aber wie Harry Vold, einer der größten Stock Contractors Nordamerikas, der es nach damals 40 Jahren in der Branche wohl wissen sollte, einmal i einem Interview auf www.rodeoup.com gesagt hat: Ein Tier kann nicht dazu beeinflusst werden zu buckeln. Es muss den Willen, die Entschlossenheit und die Disposition haben, buckeln zu wollen. Wenn ein Tier nicht diese Disposition hat, immer buckeln zu wollen, nun, dann wird es nicht buckeln. Bulle oder Pferd – das macht keinen Unterschied.
   Ich habe dasselbe aus mehreren anderen Quellen gehört und es stimmt auch damit überein, was ich selbst im Laufe der Jahre gesehen habe: Wenn sie nicht wollen, tun sie es nicht. Das gilt sowohl für Bullen wie auch für Pferde.
   Und ebenso wichtig: In solchen fällen fügt man den Tieren keinerlei Schmerzen oder anderes Unwohl zu, um sie dazu zu bringen, es trotzdem zu tun. Teils ist das gemäß den Regeln des Sports verboten (was Disqualifizierung und damit adieu zum Preisgeld bedeutet), teils würde es nichts nützen: Alle Rodeodisziplinen sind eine Zusammenarbeit zweier Athleten, die beide die best mögliche Leistung erbringen müssen, um den Wettkampf zu gewinnen, und das tut man nicht, wenn man sich nicht körperlich und mental wohl fühlt.

Regeln - Top
Der Rodeosport unterliegt nicht nur der allgemeinen Gesetzgebung des jeweiligen Landes für den Umgang mit Tieren; die Sportvereine haben auch ihre eigenen Regeln, die oft viel strenger als die Gesetze sind. So hat z.B. Deutscher Rodeo-Sportsverein e.V ein Regelbuch, wo vorgeschrieben wird, was unsere Mitglieder müssen bzw. nicht dürfen. Nicht nur dürfen wir bei den Tieren keine Schmerzen und keine Angst verursachen, wir müssen auch unsere vierbeinige Partner respektvoll behandeln.
   Die weltweit bekanntesten Regeln sind wohl die des amerikanischen Professional Rodeo Cowboy Association. Ich habe gewählt, das Folgende auf ihren Regeln für Tierwohlfahrt (Stand 1. Oktober 2009), von denen ihr Animal Welfare Coordinator (Tierwohlfahrtskoordinator) in Colorado Springs mir freundlicherweise eine Kopie geschickt hat, zu basieren. Erstens sind sie, so weit ich mich habe orientieren können, die größte der Organisationen, die in den USA Rodeos sanktionieren (PRCA sanktioniert ca. 30 % aller Rodeos in den USA, 50 % werden von anderen Organisationen sanktioniert und 20 % werden nicht sanktioniert). Zweitens haben sie sehr strenge Regeln für Tierwohlfahrt.
   Ich habe bei keinem der Rodeos in Deutschland, wo ich im Laufe der Jahre gewesen bin, etwas gesehen oder gehört, das gegen die Regeln der PRCA verstoßen könnte. Das gilt auch für all die anderen Gesetze und Regeln, die ich auf dieser Website erwähne.

Die Regeln der PRCA - Top
Unten folgt eine kurze Zusammenfassung der wesentlichsten Punkte in den Regeln des PRCA, die auch für Deutschland relevant sind. Ich habe mich entschlossen, keine deutsche Übersetzung im vollen Umfang zu machen, weil das hier zu viel Platz nehmen würde. Einige Disziplinen, z.B. Tie-down Roping und Steer Wrestling, habe ich ausgelassen, weil sie in Deutschland nicht stattfinden.

Tiere - Top
- Falls ein Rough Stock-Tier Anzeichen eines Schadens aufweist, der ihm während des Rittes von dem Reiter zugefügt worden ist, wird der Reiter mit einer Geldbuße von 250 Dollar für den ersten Schaden, 500 Dollar für den zweiten und 1000 Dollar für den dritten und jeden folgenden Schaden bestraft.
- Bei sämtlichen Disziplinen muss ein Tierarzt anwesend sein, der die Tiere vor jedem Los (welcher Cowboy mit welchem Tier arbeiten soll) inspiziert.
- Man darf einem Tier keine Stimulanzen oder Hypnose geben, um seine Leistung zu verbessern.
- Wenn sich ein Tier in der Chute stark aufregt, wenn es sich wiederholt in der Chute hinlegt oder versucht, aus der Chute auszuspringen, oder wenn es sonst auf irgend einer Weise scheint, in Gefahr zu sein, sich selbst zu verletzen, muss es sofort ausgelassen werden.
- Gewichtgrenzen: Die Kälber in den 'Seildisziplinen' wiegen min. 110 kg und max. 140 kg; die Bullen im Bullenreiten min. 750 kg

Ausrüstung - Top
- Die bei Bareback Riding und Saddle Bronc Riding verwendeten Sporen dürfen nicht scharf sein und die Räder müssen frei rollen können. Bei Verwendung scharfer Sporen oder Sporen, deren Räder sich arretieren lassen, wird der Reiter disqualifiziert.
- Auch bei Bullenreiten, wo der Zweck der Sporen ist, dem Reiter einen besseren Griff an der losen Haut am Hals- und Schulterbereich des Bullen zu geben, wird man disqualifiziert, wenn die Sporen scharf sind.
- Bei Bareback Riding muss der Gurt, auf dem der Rigging (der Handgriff) sitzt, an der Mitte mindestens 20 cm breit sein. Unter dem Rigging muss ein mindestens 19 mm dickes, auf beiden Seiten mit Leder bekleidetes Kissen aus hartem Schaumgummi sein, das nach hinten mindestens 5 cm unter den Rigging ausragt.
- Auf dem Sattelgurt, dem Bauchgurt und dem Flankengurt dürfen keine scharfen Gegenstände sein. Die an Pferden verwendeten Flankengurte müssen mit Schaffell oder Neopren gepolstert und mit einem Schnellauslöser versehen sein. Sie sind so anzulegen, dass der gepolsterte Teil auf beiden Flanken des Pferdes liegt.
- Beim Bullenreiten kann ein weiches Baumwolleseil mit einem Durchmesser von mindestens 16 mm als Flankengurt verwendet werden; Polsterung wird nicht gefordert.
- Elektrotreiber dürfen nur auf der Hüfte oder dem Schulterbereich der Tiere eingesetzt werden. (Bei den Rodeos in Deutschland habe ich gar keine Verwendung von Elektrotreibern gesehen.)
- Es dürfen keine künstliche Stimulanzen verwendet werden.
- Bei den Rough Stock-Disziplinen dürfen Treibstöcke in den Chutes nur bei Pferden verwendet werden, von denen man weiß, dass sie dazu neigen, beim Öffnen der Tür in der Chute stehen zu bleiben, und nur wenn es im Voraus mit dem Reiter, dem Stock Contractor (der die Tiere besitzt und zur Verfügung stellt) und dem Richter vereinbart ist. An Bullen dürfen sie gar nicht verwendet werden. (Bei den Rodeos in Deutschland habe ich keine Verwendung von Treibstöcken an Tieren in den Chutes gesehen.)

Werden die Regeln beachtet? - Top
Einige Tierrechtsaktivisten wenden ein, dass es nichts nütze, dass die PRCA diese Regeln für Tierwohlfahrt habe, wenn die PRCA nichts tue, damit die Leute den Regeln folgen, z.B. Verstoße zu rügen und bestrafen, und dass die Tiere darum trotzdem misshandelt würden.
   Da bin ich nicht so sicher: 2003 verlieh American Association of Equine Practitioners (die amerikanische Vereinigung von Tierärzten, die mit Pferden arbeiten) der PRCA ihren Lavin Cup in Anerkennung des Beitrages der PRCA zur Gesundheit und Wohlfahrt der Pferde.
   2007 wurde der Tierarzt Doug Corey aus Adams, Oregon, in der ProRodeo Hall of Fame aufgenommen, als Anerkennung seines vieljährigen Einsatzes in dem Tierwohlfahrtskomitee, um ihre Politik für Tierwohlfahrt zu verbessern.
   Wenn die Tiere doch beim Rodeo misshandelt werden, verwundert es mich, dass so viele Tierärzte, Helfer, Zuschauer usw. das Gegengesetzte erklären, nachdem sie mit eigenen Augen gesehen haben, was dort vor sich geht. Sind sie alle dazu bestochen worden zu lügen? Oder waren ihnen bei sämtlichen Rodeos, wo sie anwesend waren, die Augen zugebunden, ohne dass sie selbst bemerkten, dass sie so nichts sehen konnten? Oder könnte man sich vielleicht vorstellen, dass sie tatsächlich das gesehen haben, was sie erklären gesehen zu haben: dass die Tiere nicht misshandelt werden?
   Die letzte Möglichkeit stimmt am besten damit überein, was ich selbst bei den Rodeos, wo ich gewesen bin, gesehen habe. Dahingegen glaube ich, dass ich immer noch die Rodeos an einer Hand zählen kann, die ich gesehen habe, wo kein zweibeiniger Teilnehmer das mindeste verletzt wurde.

Tierschutzgesetz - Top
Während des Aufbaus dieser Website habe ich auch das deutsche Tierschutzgesetz (zuletzt durch das Gesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1950) geändert) gelesen. Es erfolgt nichts in Verbindung mit Rodeo, das gegen dieses Gesetz verstoßt, und es steht nichts in dem Gesetz, das die Durchführung von Rodeos beschränken, geschweige denn verbieten könnte.
   Da Rodeogegner gern das Gegengesetzte behaupten, habe ich versucht, einige Paragraphen zu finden, die diese Meinung begründen könnten. Alles, was ich gefunden habe, ist § 13, Absatz 1: "Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind."
   Die Gegner können hier behaupten, dass es beim Kälberfangen mit einem Seil dem Kalb wehtue, wenn man ihm diese "Vorrichtung" um den Hals werfe, und dass es für das Kalb mit "Leiden" verbunden sei, wenn es das Seil so straff ziehe, dass der Bindfaden breche (in Deutschland gibt es nicht Tie-Down Roping, sondern nur Break-Away Calf Roping). Aber wie weiß Gott wie viele tausende Menschen im Laufe der Jahre mit eigenen Augen gesehen haben, ist es keineswegs schlimmer für das Kalb, als wenn man einen Hund an der Leine führt und/oder mit ihm spielt.
   Dazu kommt, dass es, wie oben beschrieben, beim Rodeo wesentlich strengere Regeln dafür gibt, wie man die Tiere behandeln muss bzw. nicht behandeln darf, als es für Hundebesitzer der Fall ist. Außerdem wiegen selbst die kleinsten Kälber typisch anderthalb bis zweimal das Gewicht des Cowboys; wenn es beim Rodeo zu Verletzungen kommt, wird aus natürlichen Gründen meistens der Kleine von dem Großen verletzt und nicht umgekehrt.

Zirkus oder Wettkampf - Top
Die Rodeogegner behaupten immer wieder, dass Rodeo eine Zirkusvorstellung ohne Wettkampfelement und darum gemäß dem Tierschutzgesetz verboten wäre. Man muss sich fragen, warum sie ihre Kritik auf eine so einleuchtend unwahre Behauptung basieren. Die Erklärung liegt meines Erachtens teils in § 3 des deutschen Tierschutzgesetzes, teils in der Denkweise dieser Menschen:
   Laut § 3 Absatz 1.b ist es verboten, "an einem Tier im Training oder bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Maßnahmen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind und die die Leistungsfähigkeit von Tieren beeinflussen können, sowie an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen Dopingmittel anzuwenden".
   Laut § 3 Absatz 6 ist es verboten, "ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind".
   Wichtig ist in dieser Verbindung die Unterscheidung zwischen "erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden" bei den "sportlichen Wettkämpfen" in Absatz 1.b und "Schmerzen, Leiden oder Schäden" überhaupt bei einer "Schaustellung" in Absatz 6.
   Wenn logisch und rationell denkende Menschen feststellen wollen, ob eine Veranstaltung wie z.B. Rodeo gesetzwidrig ist oder nicht, fangen sie damit an, zu untersuchen, was bei der Veranstaltung tatsächlich vor sich geht. Danach lesen sie das relevante Gesetz, um zu sehen, ob hier steht, dass die observierten Handlungen verboten sind. Ist dies der Fall, ist die Veranstaltung gesetzwidrig; wenn nicht, ist sie das nicht.
   Wegen der Neigung der Rodeogegner dazu, rückwärts zu denken, beschließen sie erst, dass Rodeo gemäß dem Tierschutzgesetz verboten sei. Danach – und erst dann – fangen sie an, das Gesetz zu lesen, und zwar nicht um herauszufinden, ob ihre Annahme korrekt oder falsch ist, sondern um etwas zu finden, womit sie diesen Entschluss begründen können. Dabei finden sie die zwei oben erwähnten Absätze in § 3.
   Erstens weil sie instinktiv wissen, dass sie den Einwand nicht würden widerlegen können, dass den Tieren beim Rodeo keine "erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden" zugefügt werden; zweitens um nicht den Unterschied zwischen erheblichen und nicht erheblichen. Solchen erklären zu müssen; und drittens weil Absatz 6 weiter geht als Absatz 1.b, indem er auch nicht-erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden umfasst, wählen sie, sich auf Absatz 6 zu beziehen.
   Da dieser Absatz im Gegensatz zu Absatz 1.b nicht von "sportlichen Wettkämpfen", sondern von einer "Schaustellung" "oder ähnlichen Veranstaltung" handelt, beschließen sie – ausschließlich aus diesem Grund – dass Rodeo eine bloße Schaustellung und kein sportlicher Wettkampf sei. Die Ursache dieses Beschlusses liegt also in der Unterscheidung des Gesetzes zwischen erheblichen und nicht erheblichen Schmerzen usw. und hat nichts damit zu tun, ob das, was beim Rodeo vor sich geht, tatsächlich das eine oder das andere ist.
   Dass allein in Deutschland jährlich eine fünfstellige Anzahl Menschen mit eigenen Augen sehen, dass Rodeo nichts außer sportlichen Wettkämpfen ist und darum unter Absatz 1.b und nicht Absatz 6 fällt, von all denen zu schweigen, die es z.B. im Fernsehen oder in Filmen gesehen haben – das passt nicht mit ihrer Theorie zusammen und darum ignorieren sie es einfach. Egal wie oft und auf welcher Weise man versucht, ihnen klar zu machen, wie es sich in der Wirklichkeit verhält, beharren sie darauf, dass ihre Theorie richtig und die Wirklichkeit falsch und irrelevant ist.

Die Rodeogegner haben das Verwaltungsgericht in Freiburg davon überzeugt, dass die vier Rough Stock-Disziplinen Bullenreiten, Wildpferdereiten mit und ohne Sattel und Wild Horse Race Schaustellungen und keine sportlichen Wettkämpfe seien. Als das VG 24. Februar 2010 entschied, dass es "rechtswidrig" war, "die Verwendung des Flankengurts beim Bullenreiten und Wildpferdreiten mit und ohne Sattel zu untersagen", hat das VG beschlossen, "der Auffassung des Klägers" (Rodeo America, vermute ich), "die Rodeo-Turniere (...) seien Sportveranstaltungen", nicht zu folgen. Die Begründung dieses Beschlusses war, dass bei diesen Disziplinen "die Tiere in ihrem natürlichen oder antrainierten Abwehrverhalten zur Schau gestellt und als Instrumente einer Vorführung mit zirkusähnlichem Charakter eingesetzt" würden. "Dies gelte selbst dann, wenn man mit dem Kläger annehme, die vier Disziplinen seien als Sportveranstaltungen einzustufen."
   Ich finde diesen Entschluss des Verwaltungsgerichts unkorrekt:
   Bei dem Ausüben des Sports in diesen Vier Disziplinen, wie auch in den übrigen Disziplinen beim Rodeo, treten die Teilnehmer in Wettkämpfen gegen einander an, um mit der höchsten Anzahl Punkte oder der kürzesten Zeit den Wettkampf zu gewinnen. Beim Bullenreiten und beim Wildpferdreiten mit und ohne Sattel werden nur die Hälfte der Punkte für die Leistung des Tieres und die andere Hälfte für die Leistung des Reiters gegeben. Die Punkte bzw. die Zeiten werden bei den Europameisterschaften mitgezählt.
   Das Element der Schaustellung, das heißt dass man das Abwehrverhalten der Tiere einem Publikum vorführt, ist den Tieren vollkommen egal und auch für die Reiter höchstens von sekundärer Bedeutung. Wesentlich ist beim Rodeo ausschließlich das Element des Wettkampfes, das heißt gegeneinander um das Preisgeld zu konkurrieren. Ob jemand währenddessen zuschaut oder nicht, spielt für die Teilnehmern keine Rolle. Außerdem wird das Training zwischen den Rodeos ohne Publikum durchgeführt – wie kann man etwas zur Schau stellen, wenn niemand schaut?
   Damit fallen diese vier Disziplinen wie auch alle andere Rodeodisziplinen als sportlichen Wettkämpfen unter § 3 Absatz 1.b und nicht unter § 3 Absatz 6. Sollte das Gegengesetze der Fall sein, müsste das auch für alle andere Sportarten gelten, bei denen Tiere teilnehmen: Galopprennen, Springen, Dressurreiten; Hundewettläufe, Agility usw. Auch diese Sportarten werden vor einem Publikum ausgeübt, das es bloß zu seinem eigenen Vergnügen anschaut; die Tiere werden "in ihrem natürlichen oder antrainierten" Verhalten "zur Schau gestellt und als Instrumente einer Vorführung" verwendet; und den Tieren können dabei "einfachen Schmerzen, Leiden oder Schäden" zugefügt werden. Wenn diese Veranstaltungen keine bloßen Vorführungen "mit zirkusähnlichem Charakter" sind, sehe ich nicht, warum die Rough Stock-Disziplinen das auch nicht sind.
   § 3 Absatz 6 des TierschG. handelt von "einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung". Wenn die Rough Stock-Disziplinen als Schaustellungen einzustufen sind, muss auch der Unterschied zwischen Wettkampf und Schaustellung definiert werden. In tierschutzrechtlicher Verbindung ist eine Schaustellung meines Erachtens das, was bei z.B. einer Zirkusvorstellung oder einer landwirtschaftlichen Tierschau stattfindet. Im Zirkus werden die Tiere in einem "antrainierten" Verhalten "als Instrument einer Vorführung (...) eingesetzt", wo keinerlei sportlicher Wettkampf stattfindet. Bei einer Tierschau werden die Tiere auch bloß zur Schau gestellt (darum heißt es ja Tierschau); es werden zwar Prämien für guten Körperbau, gutes Bewegungsmuster usw. gegeben, aber hier ist nicht von sportlichem Wettkampf, sondern von einer Art Schönheitskonkurrenz für Tiere die Rede.
   Anders verhält es sich beim Rodeo, wo nichts außer der gemeinsamen sportlichen Leistung der Tiere und Reiter in den Wettkämpfen beurteilt wird oder überhaupt von Interesse ist. Für den Veranstalter hat es zwar rein wirtschaftlich eine nicht unwesentliche Bedeutung, wie viele Eintrittskarten für die Veranstaltung verkauft werden, damit seine Kosten gedeckt werden, aber dafür, was in der Arena passiert, und für die daran beteiligten vier- oder zweibeinigen Athleten ist dies irrelevant.
   Darum kann ich dem Entscheid des VG, dass die erwähnten Rodeodisziplinen Schaustellungen im Sinne des TierschG. § 3 Absatz 6 und keine Sportlichen Wettkämpfe in Sinne des Absatz 1.b seien, nicht zustimmen.
   Aber Gerichtsentscheid ist Gerichtsentscheid. Also reiten wir ohne Sporen, bis das Gericht entscheidet dass die sportlichen Wettkämpfe beim Rodeo wie alle anderen sportlichen Wettkämpfe unter Absatz 1.b gehören.

Rodeo America - Top
Das erste Rodeo in Deutschland wurde 1971 vom verstorbenen Alan Jacobs veranstaltet. In diesen Jahren werden sie von dem Stock contractor Rodeo America in Griesheim veranstaltet. Das Folgende basiert darauf, was ich bei von RA veranstalteten Rodeos beobachtet habe, sowie auf der Website des RA und der des German Rodeo Cowboys Association e.V.
   Auch die deutschen Rodeos seien seit dem Anfang das Thema unzähliger Diskussionen, aber eine Vielzahl von Amtstierärzten hätten die Rodeos kontrolliert, die Tiere untersucht und ihr Verhalten beobachtet – alles ohne Beanstandungen.
   Rodeos fänden nur in Wochenenden während der Sommerzeit statt. Für den Rest der Zeit hätten die Tiere frei. 45 von den 52 Wochen des Jahres gingen sie auf Koppeln.
   Wegen der sehr geringen Belastung der Tiere, im Vergleich zu jedem anderen Pferdesport, kämen die üblichen Verschleißerscheinungen wie Spat, chronische Sehnenentzündungen und Arthrosen fast gar nicht vor.
   Die Sporen entsprächen den Leitlinien in Tierschutz im Pferdesport, herausgegeben vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. (Die habe ich auch gelesen und auch hier steht nichts, wogegen etwas, das ich bei den Rodeos des RA gesehen habe, verstoßt.)
   Der Flankengurt sei mit Lammfell gepolstert und werde mit Babypuder eingepudert.
   Auf der Basis meiner Observationen bei den von RA veranstalteten Rodeos sehe ich keinen Grund dazu, das Obige zu bezweifeln.

Der Flankengurt - Top
2007 entschloss der Verwaltungsgerichthof in Freiburg, die Verwendung des Flankengurtes zu untersagen. Begründet wurde dieser Entschluss ausschließlich mit einem Gutachten der Tierschutzorganisation Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.
   Laut Rodeo America umfasse dieses Gutachten erstens viele Rodeoveranstalter in einem Topf, einschließlich der weniger seriösen Veranstalter, von denen sich RA wegen ihrem unprofessionellen Verhalten und Behandlung der Tiere ausdrücklich distanziere. Zweitens seien die meisten der Autoren des Gutachtens nie selbst bei einem Rodeo anwesend gewesen, sondern sie hätten das Gutachten bloß auf der Basis einiger Videoaufnahmen unbekannten Ursprunges ausgefertigt. Drittens hätten einige der an der Ausfertigung des Gutachtens mitwirkenden Tierärzte sich geweigert, es zu unterschreiben, weil es nicht wissenschaftlich fundiert sei. Letzteres werde von vielen Tierärzten und Wissenschaftlern bestätigt.
   Dennoch habe RA beschlossen, der Auflage zu folgen, bis die Sache endgültig geklärt sei.
   Das wurde sie am 24. Februar 2010, als das Verwaltungsgericht in Freiburg entschied, dass das Verbot der Verwendung eines Flankengurtes auf Wildpferden und Bullen rechtswidrig war.

Dieses Verbot war meines Erachtens auch nicht unbedingt ein Vorteil für die Tiere. Der Flankengurt dient zwei Zwecke: Erstens geht es ja nicht, dass das Tier schon anfängt zu buckeln, während es noch in der Chute steht; teils kann es sich selbst dabei Schaden zufügen, teils kann man es nicht bereit machen – und der Reiter sich nicht zurechtsetzen – wenn es zu unruhig ist. Darum hat man die Tiere daran gewöhnt, dass das Anziehen des Gurtes ein Startsignal ist, dass es jetzt los geht. Wenn die Tür zur Arena aufgemacht wird, ohne dass der Flankengurt wie gewöhnlich aufgesetzt ist, stehen die Tiere vielleicht da und wissen nicht, was sie sollen oder nicht.
   Zweitens, was ernster ist, haben einige Tiere eine mehr oder weniger ausgeprägte Neigung dazu, nicht so sehr zu buckeln, sondern eher schnell zu laufen, um den Reiter abzuschütteln. Der Flankengurt gibt den Tieren eine Art Impuls, die diese Neigung gegenwirkt. Wenn sie rennen, alles was sie können, steigert sich das Risiko, dass sie ausrutschen oder stolpern, wenn sie am anderen Ende der Arena umkehren müssen, und dadurch können sie sich schwerer verletzen, als wenn sie, während sie buckeln, fallen, ohne so viel Geschwindigkeit waagerecht zu haben.
   Ich habe zwar nie selbst gesehen, dass ein Tier auf dieser Weise verunglückt ist, aber ich meine, die Neigung, weniger zu buckeln und mehr zu laufen, beobachtet zu haben, und damit ist das Risiko da. Ich habe mit einigen Rough Stock-Reitern darüber gesprochen und die meinen dasselbe.

Ich habe auch das Gutachten der TVT über Rodeo gelesen und ich muss Dieter Brand Recht geben, dass es tendenziös ist: Die Autoren sind u.a. Tierärzte und das Gutachten sieht beim ersten Blick auch sachlich und seriös aus. Wenn man es aber genauer durchliest, bekommt man den Eindruck, dass die Autoren im Voraus beschlossen hatten, was das Ergebnis sein sollte, ehe sie anfingen, die Sache zu untersuchen. Außerdem enthält das Gutachten so viele faktische Fehler, dass es allein aus diesem Grund als Grundlage eines rationellen Entschlusses nicht verwendbar ist.
   Diese Fehler behandle ich separat unter dem Link Gutachten der TVT.

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